gräber.
natürlich.
lebendig.
Seit über 60 Jahren stehen wir in Braunschweig für Verlässlichkeit, Einfühlungsvermögen und gärtnerische Sorgfalt. In dieser Zeit durften wir viele Familien begleiten und Grabstätten zu würdevollen Orten der Erinnerung gestalten.
Dauergrabpflege
Warum Sie sich für Dauergrabpflege entscheiden sollten:
- individueller Leistungsumfang
- regelmäßige, unabhängige Überprüfungen der gepflegten Gräber durch die Treuhandstelle für Dauergrabpflege
- günstige Grabpflege, da die Preissteigerungen der Zukunft wegfallen
- sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
- der auf den Dauergrabpflege-Vertrag eingezahlte Betrag wird als Zweckvermögen gemäß §1 Abs. 1 Nr. 5 KStG geführt und ist Schonvermögen i.S.v. SGB XII
Sie möchten mehr erfahren?
Ein weiterer Vorteil: Das Sozialamt kann nicht auf den Vertrag zurückgreifen und die Kündigung erzwingen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahr 2003 entschieden, dass der Wunsch vieler Menschen dahin zu respektieren ist, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff der Angemessenheit dahingehend definiert, dass eine Grabpflege jedenfalls dann als angemessen angesehen werden kann, wenn sie für die Dauer der Mindestruhezeit das Grab in einem Zustand hält, der durch die jeweilige Friedhofsordnung vorgeschrieben ist. (BVerwG 5 C 84.02)
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Sie haben Fragen zur Grabpflege, Gestaltung oder Planung einer Grabstätte? Nutzen Sie das Kontaktformular, Anfrageformular oder rufen Sie uns an - wir sind für Sie da.
Klaus Lange - Geschäftsführer
Mobil: 0531 - 69 21 02
E-Mail: [email protected]
Christine Lange - Staudengärtnerin
Büro: 0531 - 69 21 02
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Manuel Topf - Gärtnermeister & Ausbilder
Mobil: 0170 - 14 26 55 9
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Erreichbar von 8:00 - 18:00 Uhr
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